Unsere Leistungen

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Verwaltung durch uns bedeutet für Sie:

Wenn Sie uns mit der Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft betrauen, entscheiden Sie sich für Kompetenz, Sorgfalt und Zuverlässigkeit.

 

Mit Erfahrung, Fachwissen und dem notwendigen Gespür für die unterschiedlichen Interessen innerhalb einer Gemeinschaft verstehen wir uns als neutraler und verlässlicher Ansprechpartner für alle Eigentümer. Unser Ziel ist es, unterschiedliche Anliegen zusammenzuführen, sachgerechte Lösungen zu entwickeln und damit eine stabile Grundlage für eine erfolgreiche Verwaltung zu schaffen.

 

Im Mittelpunkt steht für uns eine professionelle, transparente und vorausschauende Betreuung Ihrer Immobilie – mit dem Anspruch, ihren Wert langfristig zu erhalten und ihre positive Entwicklung nachhaltig zu unterstützen.

  • Werterhaltendes Gebäudemanagement durch frühzeitiges Erkennen notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

  • Professionell vorbereitete Eigentümerversammlungen mit dem Ziel einer strukturierten, sachlichen und möglichst konfliktarmen Durchführung

  • Zeitnahe und zuverlässige Umsetzung der von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen

  • Umfassende kaufmännische, rechtliche und technische Betreuung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Regelmäßige und verständliche Information der Eigentümer über wesentliche Vorgänge und Entwicklungen

  • Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat als wichtigem Bindeglied zwischen Verwaltung und Eigentümergemeinschaft

Bei der Wahrnehmung unserer Verwaltungsaufgaben können wir

auf ein Netzwerk professioneller und leistungsfähiger Partner zurückgreifen. Dazu zählen unter anderem Architekten, Sachverständige sowie zuverlässige Fach- und Handwerksunternehmen, die uns sowohl bei größeren Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen als auch

bei kleineren Reparaturen kompetent unterstützen.

 

Dabei legen wir besonderen Wert auf fachgerechte Ausführung, nachvollziehbare Leistungen und eine transparente sowie seriöse Abrechnung.

 

Zur technischen Einschätzung und Ursachenanalyse verschiedener Problemstellungen verfügen wir zudem über eigene Mess- und Erfassungsgeräte. Hierzu gehören unter anderem Datenlogger zur Aufzeichnung und Auswertung des Raumklimas sowie Messgeräte zur Erfassung von Bauteilfeuchtigkeit.

 

Für schwer zugängliche Bereiche, beispielsweise Dächer oder Fassaden, steht uns darüber hinaus ein eigener Quadrokopter zur Verfügung. Dieser ermöglicht eine schnelle und effiziente Sichtprüfung, ohne dass in jedem Fall unmittelbar Gerüste, Hubsteiger oder andere aufwendige Zugangsmöglichkeiten erforderlich sind.

 

Selbstverständlich verfügen wir über die für den Einsatz des Quadrokopters erforderlichen Fernpilotenqualifikationen und setzen diesen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben ein.

 

Durch die Verbindung aus eigener technischer Ausstattung, fachlicher Erfahrung und einem bewährten Netzwerk qualifizierter Partner können wir Problemstellungen frühzeitig erkennen, fundierter beurteilen und notwendige Maßnahmen gezielt vorbereiten.

 

Unser Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung

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  • Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
  • Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum
  • Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
  • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
  • Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
  • Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes
  • Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
  • Begutachtungen / Technische Bestandsaufnahmen
    Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen / Sanierungskonzepte
  • Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe, gegebenenfalls Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
  • Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten
  • Belegprüfungen
  • Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung der Hausordnung
  • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
  • Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
  • Einstellung und Überwachung von Hilfskräften
  • Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege
  • Führung einer professionellen zeitnahen Buchführung
  • Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen
  • Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
  • Ausführung aller Zahlungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
  • Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
    Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
  • Verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage, soweit möglich
  • Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
  • Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
  • Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben

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